Im Urteil vom 5. November stuft das Bundesverfassungsgericht Kürzungen des Leistungsbezugs im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Grundsicherung für Arbeitsuchende) von mehr als 30% als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ein.
Das NBI begrüßt diese Entscheidung. Im Vorfeld hat Bernhard Emunds stellvertretend für das NBI eine gemeinsame Erklärung von Verbänden, Gewerkschaften, Vertreter*innen von politischen Parteien und der Wissenschaft mitunterzeichnet: "Grundsicherungsbeziehende fördern statt Eingriffe ins Existenzminimum!"
"Die bisherige Praxis im SGB II ist nicht geeignet eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Sanktionen führen vielmehr zu Verschuldung, Obdachlosigkeit und einer immer weiterer Entfernung vom Arbeitsmarkt“, bekräftigt Gerwin Stöcken, der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, in der das NBI Gastmitglied ist. In der Erklärung heißt es weiter: „Wir erwarten nunmehr, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben macht und die Sanktionen im SGB II deutlich beschränkt. Gefordert ist vielmehr ein Kurswechsel im SGB II-Regime. Beschäftigungs- und Sozialpolitik sollte auf Sanktionen und Druck verzichten und die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen. Nur so kann Arbeit eine positive Rolle im Leben der Betroffenen einnehmen anstatt prekäre Beschäftigung zu befördern.“ Diese Forderung unterstützen wir ausdrücklich.