ZdK-Erklärung gegen Vertuschung sexualisierter Gewalt und gegen die Intransparenz im Erzbistum Köln

Geschrieben am 23.11.2020
in: Positionen

Die Entwicklungen im Erzbistum Köln, das Zurückhalten des Gutachtens der Münchener Kanzlei Westpfahl – Spilker – Wastl und die Instrumentalisierung des Betroffenenbeirats, um der Abkehr vom Vorhaben einer rückhaltlosen Veröffentlichung aller für die Vertuschung Verantwortlichen ein Mäntelchen der Legitimation umzuhängen, hat die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) am 20./21. November 2020 „durchgerüttelt“. Bereits am Vorabend der Vollversammlung stieß der Entwurf einer Erklärung, den das ZdK-Präsidium zu diesen Ereignissen formuliert hatte, auf viel Widerstand in den „drei Säulen“ des ZdK, also bei den VertreterInnen der Verbände, bei den Delegierten der Diözesanräte und bei den einzelnen KatholikInnen, die von den beiden anderen „Säulen“-Gruppen hinzugewählt wurden. Daraufhin wurde eine neunköpfige Ad-hoc-Arbeitsgruppe erstellt, die in der Nacht eine neue Textvorlage erstellte. Darin nimmt das ZdK klar gegen die anhaltende Geheimhaltung der für die Vertuschung zuständigen Entscheidungsträger in den Diözesen Stellung, fordert vom Kölner Erzbistum die Veröffentlichung des zurückgehaltenen Münchener Gutachtens und verpflichtet sich selbst zum Austausch mit den VertreterInnen der Betroffenen und zur kritischen Begleitung des weiteren Aufarbeitungsprozesses.

An der nächtlichen Redaktionsgruppe ware neben Joachim Frank, Stefanie Heiden, Gerold König, Gudrun Lux, Dorothé Möllenberg, Gregor Podschun, Kerstin Stegmann und Barbara Wieland auch Bernhard Emunds beteiligt.

Den Text der Erklärung, der am Freitag, dem 20.11.2020, von der ZdK-Vollversammlung mit ein paar kleineren Änderungen angenommen wurde, finden Sie hier.